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Burner E-Zigarette: Sonderinformation zur Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten

  • Einweg-E-Zigaretten enthalten Lithium-Batterien, die im Falle unsachgemäßer Entsorgung erhebliche Brandrisiken bergen
  • Einweg-E-Zigaretten sind Elektrogeräte im Sinne des ElektroG und dürfen nur in Sammelbehälter für Elektroaltgeräte gegeben werden und müssen über die ElektroG-Sammelsysteme entsorgt werden
Eine Frau hält eine gelbe Vape und einen Tablet-Computer in ihren Händen.
Vapes sind immer mehr im Alltag zu sehen

Die E-Zigarette ist buchstäblich ein Burner! Laut des Verbands Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) setzt die Branche ihren Aufwärtstrend fort und wird in diesem Jahr schätzungsweise bei 810 Millionen Euro Umsatz liegen. Was viele der Konsument*innen nicht wissen: Die Einweg-Verdampfer sind Elektrogeräte im Sinne des ElektroG, die Lithium-Ionen-Batterien enthalten und die ordnungsgemäß entsorgt werden müssen, damit sie nicht zweimal lodern. Denn im Falle unsachgemäßer Entsorgung bergen Elektroaltgeräte mit Lithium-Ionen-Batterien erhebliche Brandrisiken.

 

Einweg-E-Zigaretten dürfen demnach nur in Sammelbehälter für Elektroaltgeräte gegeben werden und müssen über die ElektroG-Sammelsysteme entsorgt werden. Das heißt, Verbraucher*innen können sich ihrer Einweg-E-Zigaretten entweder an Altgeräte-Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wie zum Beispiel Wertstoffhöfen oder an den Altgeräte-Sammelstellen des Handels entledigen. Seit Mitte 2022 sind übrigens auch alle größeren Super- und Drogeriemärkte gesetzlich verpflichtet, kleineren Elektroschrott bis 25 cm Kantenlänge kostenfrei zurückzunehmen und zwar unabhängig davon, wo die Elektrogeräte zuvor gekauft wurden.


Die Erstbehandlungsanlagen für Elektroaltgeräte sind gesetzlich verpflichtet, die in Einweg-E-Zigaretten enthaltenen Lithiumbatterien zu entfernen und den Rücknahmesystemen für Altbatterien zu überlassen. Das ist eine nötige Stufe im Recyclingprozess, weshalb Einweg-E-Zigaretten auf keinen Fall in die Sammelbehälter für Altbatterien gegeben werden dürfen!


Werden Einweg-E-Zigaretten unzulässig falsch in Batteriesammelbehältern entsorgt, entstehen erhebliche Zusatzkosten, die von der Sammelstelle zu tragen sind.