Batterierücknahme mit GRS

Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle, die Batterien vertreiben, die Behandlungseinrichtungen für Altgeräte und Altfahrzeuge betreiben, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie freiwillige Rücknahmestellen verpflichtet, die von ihnen gesammelten Geräte-Altbatterien an ein Rücknahmesystem zu übergeben. Damit das funktioniert, sind alle Rücknahmesysteme verpflichtet, allen Rücknahme- und Sammelstellen die Möglichkeit der kostenlosen Abholung der von Verbraucher*innen zurückgegebenen Gerätebatterien anzubieten.  

GRS-Rücknahmesystem

Nach der gesetzlich bedingten Aufgabe der Rechtsstellung als festgestelltes Gemeinsames Rücknahmesystem sowie dem hiermit verbundenen Auftrag zur gesetzlichen Grundentsorgung für Gerätealtbatterien ist die Stiftung GRS Batterien seit dem 6. Januar 2020 als herstellereigenes Rücknahmesystem zugelassen und aktiv.   


Der Satzung entsprechend bietet die nicht-gewinnorientierte Stiftung GRS ein Basis-System (GRS Basic), das insbesondere für kleinere und mittelständische Inverkehrbringer von Gerätebatterien eine gute Rücknahme-Lösung darstellt. Die Stiftung GRS übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Produktverantwortung ihrer Kunden von der Registrierung über die Rücknahme bis hin zur Verwertung der Altbatterien. 

Für Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Gerätebatterien: 

 

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Für Rücknahmestellen von Geräte-Altbatterien

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