Beitrittserklärung zum herstellereigenen Rücknahmesystem für Gerätebatterien der Stiftung GRS Batterien

Als Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Gerätebatterien können Sie an dieser Stelle Ihren Beitritt zum Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien erklären.

 

Bitte vergewissern Sie sich vor Vertragsabschluss, ob Ihr Unternehmen Hersteller und/oder Inverkehrbringer im Sinne des Batteriegesetzes (BattG § 2 Abs. 15 und 16; BattG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)) ist.

Möchten Sie sich hingegen an der Rücknahme von Gerätebatterien beteiligen, können Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten der Teilnahme informieren.


Für den Beitritt zum Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien (GRS Basic) füllen Sie unser Formular vollständig aus. Auf der letzten Seite des Formulars (Punkt "Absenden") wird Ihnen eine Übersicht angezeigt, damit Sie Ihre Angaben vor dem Absenden Ihrer Beitrittserklärung überprüfen können.
 Eingabefehler können Sie über die Schaltfläche "Zurück" korrigieren. Unsere aktuelle Liste der Entsorgungskostenbeiträge können Sie per Email an vertrieb@  avoid-unrequested-mailsgrs-batterien.de anfordern.

 

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Nutzervertrag der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien finden Sie nachstehend.

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Nutzervertrag (AVN)

Gültig ab 1.1.2021

Download

General Terms of Contract for the User Contract

Valid from 1.1.2021

Download
Angaben zum Unternehmen (Hersteller/ Inverkehrbringer)

1 Batt-Reg.-Nr. DE (sofern vorhanden; von der Stiftung ear vergeben)

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Bankverbindung

Das Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien ist nicht gewinnorientiert.
 Ihre Bankdaten benötigen wir zwingend, um die auf Sie als Nutzer anfallenden Überschüsse an Sie auszahlen zu können. 



 

Sofern Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren für die Zahlung Ihrer Entsorgungskostenbeiträge teilnehmen möchten, deaktivieren Sie die Option

 „SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen“. Die vorgenommene Einstellung kann in unserem Portal zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden.

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Beitrittserklärung / Vertragsschluss 2

Hiermit bestätige ich

2 Nach dem Vertragsabschluss wird der Vertragstext nicht von der Stiftung GRS Batterien (GRS) gespeichert und ist dem Kunden nicht zugänglich. 
Durch das Absenden der Vertragsunterlagen kommt noch kein rechtsgültiger Vertrag mit GRS zustande.
 GRS wird direkt nach Eingang der Unterlagen eine elektronische Eingangsbestätigung an die in den Kontaktdaten hinterlegte E-Mail-Adresse mit der Bitte um Bestätigung senden. 
Nach Empfang der Bestätigung durch GRS kommt ein Vertrag zustande, sobald GRS die Zugamgsdaten zum Hersteller-Account an den Kunden übermittelt.

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