Die Stiftung GRS Batterien warnt vor einer politisch diskutierten Verkürzung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Alttextilien auf eine bloße Finanzierungsabgabe. Anlass ist die aktuelle Debatte auf nationaler und europäischer Ebene über künftige Ausgestaltungsmodelle der EPR, bei der zunehmend staatlich organisierte Sammelstrukturen mit nachgelagerter Kostenumlage auf Hersteller in Betracht gezogen werden. Nach Auffassung der Stiftung würde ein solcher Ansatz den Kern der EPR verfehlen und einen grundlegenden Systemfehler darstellen.
Ein von Dr. Martin Dieckmann (Esche Schümann Commichau) erstelltes Kurzgutachten macht deutlich, dass eine auf reine Kostenerstattung reduzierte EPR nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie verlangt ausdrücklich, dass Organisationen für Herstellerverantwortung ihre Pflichten eigenständig organisieren, steuern und finanzieren. Eine Entkopplung von Finanzierung und Systemverantwortung entkernt das Verursacherprinzip, verkennt die Ursachen des Scheiterns überkommener Alttextilsammelstrukturen und verlagert die Verantwortung faktisch auf Kommunen und Sozialträger.
Eine rein staatlich organisierte Sammlung mit anschließender Kostenumlage auf Hersteller stellt nach Auffassung der Stiftung keine Erweiterte Herstellerverantwortung dar, sondern bedeutet einen Rückfall in alte Strukturen – zulasten der Kreislaufwirtschaft, der Kommunen und der Glaubwürdigkeit europäischer Umweltpolitik.
Die Stiftung GRS Batterien spricht sich ausdrücklich für eine echte, wirtschaftlich getragene EPR aus. Der Gesetzgeber ist aus Sicht der Stiftung nun gefordert, klare und unionsrechtskonforme Rahmenbedingungen zu schaffen – und nicht den einfachsten, sondern den richtigen Weg zu gehen.
Das Kurzgutachten ist beigefügt.

