Vollständige Über­nahme der Produkt­verant­wortung

Als herstellereigenes Rücknahmesystem übernimmt die Stiftung GRS Batterien für alle Hersteller und Vertreiber von Batterien die komplette Produktverantwortung nach dem Batteriegesetz. Dabei agiert die Stiftung GRS Batterien gem. § 7 BattG als nicht-gewinnorientierte, diskriminierungsfreie und für alle Hersteller gleichermaßen offene Organisation.

Das operative Geschäft der Stiftung GRS Batterien wird von der GRS Service GmbH betrieben, die ihren Kunden effiziente und sichere Rücknahmelösungen zur nachhaltigen Erfüllung der gesetzlichen Produktverantwortung von Batterie-Herstellern und -Vertreibern bietet. 

Batterie­rücknahme konkret

GRS Batterien stattet den Handel, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Gewerbetriebe und öffentliche Einrichtungen mit Sammel- und Transportbehältern für Batterien aus und erledigt die Abholung, Sortierung und Entsorgung der Altbatterien kostenfrei. Die Behältergestellung und Rücknahme der Gerätebatterien erfolgt für die Rücknahmestellen kostenfrei.  

 

Die den GRS-Rücknahmesystemen angeschlossenen Batteriehersteller erfüllen mit einer Sammelquote von über 50 Prozent die gesetzlichen Sammelpflichten.  

 

Finanziert werden alle diese Leistungen aus den Entsorgungskostenbeiträgen der GRS angeschlossenen Batteriehersteller und -importeure. 

Batterie­rücknahme in Deutsch­land 

Dass leere Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen ist inzwischen weitreichend bekannt. Damit Verbrauer*innen ihre Batterien und Akkus ordnungsgemäß zurückgeben können, hat die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien im Zuge des Inkrafttretens der Batterieverordnung 1998 gemeinsam mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie die unentgeltliche Batterierücknahme und -entsorgung übernommen.  

 

In dieser Form war das gemeinnützige Unternehmen bis Januar 2020 das vom Bundesumweltministerium festgestellte gemeinsame Rücknahmesystem für Gerätebatterien nach § 6 des Batteriegesetzes.  

Seit 2020 hersteller­eigene Rück­nahme

Mit der Änderung der gesetzlichen Grundlagen ist GRS seit dem 6. Januar 2020 ein herstellerstellereigenes Rücknahmesystem gem. § 7 BattG und den anderen vier herstellereigenen Sammelsystemen CCR Rebat, DS Entsorgung, ÖkoReCell und Ecobatt gleichgestellt.  

 

GRS erfüllt als solches weiterhin die Produktverantwortung für Gerätealtbatterien und setzt die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Batterien fort. Als nicht-gewinnorientierte, diskriminierungsfreie und für alle Hersteller gleichermaßen offene Organisation betreibt die Stiftung GRS Batterien zudem verschiedene Rücknahmesysteme für Industriebatterien.  

 

Mit den gesetzlichen Änderungen ab 1. Januar 2021 sollte ein fairer Wettbewerb beim Recycling ermöglicht werden. Im Zuge dessen wurde das Institut des Gemeinsamen Rücknahmesystems abgeschafft und Hersteller müssen sich vor Inverkehrbringung folglich nicht mehr beim Umweltbundesamt, sondern bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren lassen.  

 

Für die Verbraucher*innen ändert sich nichts, sie können Ihre Batterien weiterhin unentgeltlich bei den ausgewiesenen Sammelstellen zurückgeben.